Kritik an fragwürdiger Empfehlung zu Titandioxid

Stellungnahme der DAW SE zur Empfehlung des Ausschuss für Risikobewertung für eine Einstufung von Titandioxid als Krebsverdachtsstoff

Der Ausschuss für Risikobewertung (RAC) der Europäischen Chemikalienagentur hat am 8. Juni 2017 auf Basis einer wissenschaftlichen Bewertung empfohlen, das Weißpigment Titandioxid als einen Stoff „mit Verdacht auf krebserzeugende Wirkung beim Menschen“ durch Einatmen (kanzerogen Kategorie 2) einzustufen. Die Entscheidung über eine Einstufung liegt bei der Europäischen Kommission und wird für das Frühjahr 2018 erwartet.

 

Titandioxid ist der mit Abstand wichtigste Rohstoff der Lack-, Farben- und Druckfarbenindustrie und in 85% aller Farben enthalten. Gleichwertige Alternativen gibt es nicht: Pigmente wie Calciumcarbonat, Zinkoxid, Zinksulfid und Bariumsulfat haben technisch und koloristisch schlechtere Eigenschaften, beispielsweise hinsichtlich Deckkraft und Witterungsbeständigkeit.

 

Hintergrund für die RAC-Empfehlung ist die Befürchtung, dass Arbeiter an Lungenkrebs erkranken könnten, wenn sie bei der industriellen Herstellung und Verarbeitung Staubemissionen u.a. von Titandioxid ausgesetzt sind. Titandioxid wird Farben als Pigment zugegeben und ist danach fest in die Bindemittel-Matrix eingebunden. Es kann daher gar nicht eingeatmet werden. Die Unbedenklichkeit von Titandioxid bestätigen auch die Untersuchungen über mehrere Jahrzehnte an circa 24.000 Arbeitern an 15 Produktionsstandorten, unter anderem in Deutschland. Dabei wurden keine negativen Auswirkungen auf die Gesundheit der Arbeiter durch Titandioxid festgestellt.

 

DAW SE ist, gemeinsam mit dem Verband der deutschen Lack- und Druckfarbenindustrie e.V. (VdL), dem europäischen Verband für Farben, Druckfarben und Künstlerfarben (CEPE) sowie dem Rohstoffherstellerverband TDMA, davon überzeugt:

                      Titandioxid in Lacken, Farben und Druckfarben ist sicher.


Unsere Industrie wird sich weiter dafür einsetzen, dass Titandioxid unter Berücksichtigung der gesetzlichen Gesundheits- und Arbeitsschutzstandards nicht als Gefahrstoff eingestuft wird.