Verhalten im geschäftlichen Umfeld
Achtung des Korruptionsverbotes
Wir erwarten von unseren Lieferanten, aktive und passive Korruption in ihrem Unternehmen nicht zu tolerieren oder gar als Grundlage einer Geschäftstätigkeit anzusehen. Die Konventionen der Vereinten Nationen und der Organisation für die wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zur Bekämpfung der Korruption und der einschlägigen Anti-Korruptionsgesetze sind einzuhalten und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die dies sicherstellen. Dies schließt eine entsprechende Kommunikation dieses Bekenntnisses, Schulungen und Dokumentation ein.
Wir erwarten von unseren Lieferanten sicher zu stellen, dass ihre Mitarbeiter, Subunternehmer, Beauftragte oder sonstige Vertreter keine Vorteile an DAW Mitarbeiter oder diesen nahestehende Dritte mit dem Ziel, einen Auftrag oder eine andere Bevorzugung im geschäftlichen Verkehr zu erlangen, anbieten, versprechen oder gewähren.
Einladungen und Geschenke
Wir erwarten von unseren Lieferanten, keine Einladungen und Geschenke an DAW Mitarbeiter oder diesen nahestehenden Personen zur Beeinflussung oder zur Forderung von unangemessenen Vorteilen zu missbrauchen. Einladungen und Geschenke an DAW Mitarbeiter oder diesen nahestehenden Personen werden nur gewährt, wenn Anlass und Umfang angemessen sind und als Ausdruck örtlich allgemein anerkannter und legaler Geschäftspraxis betrachtet werden können. Transparenz ist dabei oberstes Gebot.
DAW Mitarbeiter sind gehalten, DAW-interne Vorgaben zur Annahme von Geschenken und Einladungen strikt zu achten und keine Geschenke, Einladungen oder sonstige Zuwendungen für sich oder nahestehende Personen zu verlangen. Wir ermutigen unsere Lieferanten, uns Verstöße gegen dieses Gebot von DAW Mitarbeitern in geeigneter Weise zu melden.
Vermeidung von Interessenkonflikten
Wir erwarten von unseren Lieferanten, Entscheidungen im Zusammenhang mit der gemeinsamen Geschäftstätigkeit ausschließlich auf der Grundlage sachlicher Kriterien zu treffen und Interessenkonflikte mit privaten oder anderweitigen wirtschaftlichen oder sonstigen Aktivitäten schon im Ansatz zu vermeiden.
Freier Wettbewerb
Wir erwarten von unseren Lieferanten, sich im Wettbewerb fair zu verhalten und die geltenden Kartellgesetze und sonstige Gesetze zur Regelung des freien Wettbewerbs zu beachten. Lieferanten beteiligen sich weder mittelbar noch unmittelbar an kartellrechtswidrigen Absprachen mit Wettbewerbern oder sonstigen Marktteilnehmern noch nutzen sie eine mögliche marktstarke oder markbeherrschende Stellung missbräuchlich aus.
Geldwäsche
Wir erwarten von unseren Lieferanten, die einschlägigen gesetzlichen Verpflichtungen zur Geldwäscheprävention einzuhalten und sich weder mittelbar noch unmittelbar an Geldwäscheaktivitäten zu beteiligen.